Putzfrauen und deren Aufgaben

CTU
Business
Donnerstag, 9. Oktober 2008

Es gibt Putzfrauen die nicht nur bei privaten Familien arbeiten. Viele Frauen sind auch bei Unternehmen auf selbständiger Basis bzw. auch im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Die Aufgaben von so einer Reinigungskraft kann überaus vielfältig sein. Reinigen von Büroräumen oder auch Fluren sowie Saugen oder Bügeln gehören zu dem Berufsbild. Bei einigen Arbeitgebern sind auch Räume zu putzen die nicht direkt zu dem Wohnraum bzw. Bürogebäude gehören. Zum Beispiel sind es hier Garagen und Kellerräume. Solche Leistungen werden aber schon bei der Einstellung mitgeteilt. Somit gibt nur ganz selten böse Überrauschungen.

Einige Frauen arbeiten auch als Angestellte bei einem Reinigungsunternehmen. Hier gibt es ein vielfältiges Tätigkeitsbereich. Sie kann so also mehr als eine Putzstelle bekleiden. Die meisten Firmen haben mehrere Kunden. Die Putzfrau  muss dann mehrmals am Tag den Arbeitsort wechseln. Meistens muss sie dann mit Ihrem eigenen Auto fahren. In den wenigsten Fällen arbeiten die Frauen 40 Stunden in der Woche. Sie kann also selber bestimmen wie viel Stunden sie im Monat putzen möchte. Sie kann diese Arbeitsstelle als Nebenjob oder auch als 400 Euro Job ausüben. Oftmals sind Einigungsfrauen bei den Firmen als Vollzeitkraft angestellt.

Bei den Gebäudereinigungsfirmen sollte man sehr vorsichtig sein. Die Arbeit muss immer zur absoluten Zufriedenheit des Auftraggebers ausgeführt werden. Andernfalls kann  die Putzfrau mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Ganz besonders dann, wenn der Arbeitsort in einem Krankenhaus ist. Dort ist Gründlichkeit oberstes Gebot. Hier kann nicht nur Oberflächlich gereinigt werden. Hier muss es schon keimfrei sein.

Es gibt zahllose Möglichkeiten für die Putzfrauen, denn fast überall wird auch Reinheit und Sauberkeit geachtet. Viele private Haushalte und auch Firmen können bzw. wollen diese Aufgabe nicht selber ausführen. Sie greifen dann auf eine Putzfrau zurück die das für sie erledigt.

Aber Vorsicht! Auch Putzfrauen müssen das Einkommen versteuern. Dieser verdienst muss bei der Einkommensteuererklärung auf jedenfall mit angegeben werden.  Sonst kann man sich strafbar machen. Deshalb sollte man vorher kalkulieren wie viel man gerne in der Stunde verdienen möchte. Dann zieht man seinen persönlichen Steuersatz. Das kann sich zwischen 20 und 40% bewegen. Besser mehr kalkulieren als zu wenig. Nun erhält man den tatsächlichen Auszahlungsbetrag. Dann muss jede Putzfrau selber entscheiden ob es für sie persönlich genug Geld ist.

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