Unternehmensnachfolge
Eine Unternehmensnachfolge zu finden ist oftmals sehr kompliziert. Meistens kommt es zum Zwangsverkauf der Firma, weil der momentane Inhaber wegen dem bevostehenden Ruhestand aus dem Betrieb abschied nehmen muss. Dann sollte schon zeitig über eine gute Regelung nachgedacht werden, damit dieser Unternehmenskauf in geregelten Bahnen abläuft. Primär sollte zusammen gerechnet werden, welchen finanziellen Wert der Betrieb tatsächlich vorweisen kann. Bei diesem Finanzplan ist es meistens nicht ratsam, einzig auf eigene Prüfer zur Unternehmensbesitzbestimmumg zu setzen, weil diese Ergebnisse zumeist falsch aufgestellt werden. Sinnvoll ist es, einen außwertigen Prüfer zu Rate zu ziehen, damit der denkbare Käufer beim Firmenverkauf nicht eine Falschbewertung vermutet. Außerdem sollte der Betrieb wirtschaftlich rentabel produzieren, damit tatsächlich ein Verkauf ausführbar wird. Arbeitet der Betrieb nciht finanziell lukrativ, sollte eher über eine einfache Schließung nachgedacht werden. Arbeitet der Betrieb grundsätzlich profitabel, indess nicht stark, können ergänzende Finanzen helfen, um der Betrieb ökonomisch rentabler gestalten zu können. Bei einer Veräußerung einer Firma sollte daneben genau festgelegt werden, welche Erfahrungen der neue Unternehmensleiter haben soll. Der alte Firmeninhaber sollte am besten eine Stellenbeschreibung verfassen, wo er genau festhält, welche Qualifikationen der neue Unternehmensleiter mitbringen soll. So lassen sich Probleme bereits im Vorwege exzellent angehen und es gibt abschließend keine Streitigkeiten über die Leitung des Betriebes. Der alte Inhaber sollte ebenfalls überlegen, welche rechtliche Hintergründe eine Veräußerung mit sich zieht und ob es vll. sogar gut wäre, dem aktuellen Inhaber einen Wechsel der Rechtsform zu empfehlen. Wenn der Unternehmensverkauf in Angriff genommen werden soll, ist es in fast allen Fällen sinnvoll, einen außwertigen Prüfungsausschuss zu benennen. Dieser kann punktuell prüfend in den Verlauf eingreifen und offene Fragen klären, welche bei den Prozessabläufen vorkommen. Sehr sinnvoll ist ein Unternehmensbeirat, wenn der alte Inhaber darüber hinaus nach der amtlichen Übereignung einen gewissen Unternehmensteil und an den Entscheidungen im Unternehmen nehmen möchte oder nicht gleich alle Verfügungsbefugnisse auf den kommenden Besitzer übereignet werden sollen. Der Beirat ist grundsätzlich frei wählbar, es preist sich indess an, Beiräte aus dem direkten Umfeld des Betriebes zu wählen. Das kann beispielsweise der externe Steuerfachmann, ein Mitarbeiter einer Bank oder ebenfalls ein professioneller Berater eines Unternehmens sein. Dieser Berater ist indess vor allem eine wirtschaftliche Entscheidung, kostengünstig sind diese "Helfer" meistens allerdings nicht.