Selbstschutz durch die Versicherungspflicht

findur
Versicherungen
Dienstag, 11. November 2008

In Deutschland gibt es verschiedene Disziplinen der Versicherung, bei denen sich der Mensch nicht verweigern darf, eine Versicherung abzuschließen. Dies ist zum Beispiel beim Erwerb eines PKW´s der Fall oder bei der Privaten Haftpflicht, aber auch bei der Krankenversicherung. Nicht in allen Ländern ist es üblich, den Menschen zum Abschluss einer Versicherung zu verpflichten. Eine Versicherungspflicht kann in jedem Falle auch immer ein Anlass für kontroverse Diskussionen sein. Wer liberal denkt vertritt die Meinung, der Mensch solle Selbstbestimmt sein eigenes Leben regeln und die Entscheidung über mögliche Risiken selbst entscheiden und ggf. dann auch die Konsequenzen für sein Handeln tragen. Die soziale Argumentation hält dem entgegen, dass nicht jeder Mensch die Fähigkeit besitze, all diese Unwägbarkeiten selbst abschätzen zu können und befürwortet Regelungen, die es insbesondere den schwächeren Menschen erleichtern, die Risiken zu minimieren. So hatte sich seit Jahrzehnten die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer etabliert. Selbständige Unternehmer und freiberuflich tätige Menschen können in Deutschland selbst entscheiden, ob sie eine private Krankenversicherung nutzen wollten oder nicht. Von Menschen, die in der Lage sind ein solch selbstbestimmtes Leben zu führen, kann offensichtlich auch eine adäquate diesbezügliche Beurteilung erwartet werden. Dennoch hat der Gesetzgeber 2007 die Versicherungspflicht für alle Menschen in Deutschland eingeführt, egal ob Angestellt, Selbstständig oder Freiberufler. Spätestens ab 01.01.2009 gilt auch für selbstständig tätige Menschen und Freiberufler die Versicherungspflicht in Deutschland, mit der Wahl ob für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung. Hintergrund dieser Entscheidung der Gesundheitsreform war die Gefahr einer zusätzlichen Beanspruchung der Sozialkassen durch Menschen, die sich gegen den Abschluss einer jedweden Krankenversicherung entschieden hatten und im Behandlungsfalle nicht in der Lage waren, die Kosten für lebensrettende Maßnahmen selbst zu tragen.

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