Jährlich sind Anpassungen notwendig

jantaube
Finanzen
Freitag, 30. Dezember 2011

Alljährlich zum Jahreswechsel ändern sich immer wieder die Beiträge und Sätze, die von den Lohn- und Gehaltsempfängern an Abgaben unterschiedlichster Art zu entrichten sind. Die Höhe dieser Abgaben basiert auf dem Bruttogehalt, welches man für seine Tätigkeit vom Arbeitgeber ausbezahlt bekommt. Durch diese Änderungen kann sich der Nettolohn nicht unerheblich zugunsten oder zuungunsten des Arbeitnehmers verändern. Eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge kann das Nettoeinkommen deutlich verringern. Eine, was seltener vorkommt, Steuererleichterung oder -reform kann das Nettoeinkommen erhöhen.

Häufig wird eine Erleichterung auf der einen Seite durch eine Erhöhrung an anderer Stelle ganz oder teilweise wieder ausgeglichen. In jedem Fall bleibt eine Unsicherheit, wie viel man nach allen Abzügen netto im neuen Jahr monatlich zur Verfügung hat. Je nach Höhe des Einkommens und den zu zahlenden Pflichtbeiträgen zu Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung kann es sich um durchaus nennenswerte Beträge handeln.

Womöglich ändert sich die familiäre Situation durch Heirat, Umzug oder Kinder. Diese Dinge haben Auswirkungen auf die Steuerklasse, die Ihnen vom Finanzamt zugeteilt wird ebenso wie eventuelle Freibeträge. Dies, in Zusammenhang mit den jeweiligen Sätzen und geltenden Ausnahmeregelungen, läßt es nahezu unmöglich erscheinen, das jeweilige Nettoeinkommen manuell und selbstständig zu ermitteln. Hinzu kommt, dass beispielsweise Geld bei Arbeitslosigkeit oder anderen sozialen Härten gezahlt wird. Auch hier ist dem Laien nicht ausreichend bekannt, wie derartige Bezüge zu versteuern sind. Daher ist ein Brutto Nettorechner 2012

unbedingt zu empfehlen.

Kategorien

2012

2011

2010

2009

2008

2007