Hausrat und Haftpflicht
Grundsätzlich gehören nahezu alle beweglichen Sachen im Haushalt zum Hausrat. Dazu zählen alle Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände wie Möbel, Bekleidung, Bücher, Haushalts- und Elektrogeräte, welche vom Mieter in die Wohnung eingebracht wurden. Auch Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen sind ebenfalls bis zu einer bestimmten Höchstgrenze mitversichert.
Viele Versicherungsgesellschaften bieten mit der Hausratversicherung eine so genannte Grundabsicherung für die Gefahren Brand, Blitzschlag einschließlich Überspannungsschäden, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch, sowie Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Ebenfalls versichert sind auch die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Aufräumkosten, Transport- und Lagerkosten, Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen sowie Hotelkosten.
Darüber hinaus bieten viele Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit, über zusätzliche Einschlüsse den Versicherungsschutz optimal an die eigenen Bedürfnisse und Ansprüche anzupassen. Der Versicherungsschutz erhöht sich entsprechend beispielsweise bei Schäden infolge von Ruß und Verpuffung, Fahrraddiebstahl und Diebstahl aus einem Kraftfahrzeug. Bei einigen Versicherungsgesellschaften sind diese zusätzlichen Leistungen bereits in der Grundabsicherung enthalten.
In einem entsprechenden Versicherungsvergleich kann der Versicherungsnehmer die verschiedenen Leistungen der Versicherungsgesellschaften herausfinden und somit die optimale Hausratversicherung für sich auswählen.
Der Leistungsumfang einer Gebäudeversicherung steht immer im Mittelpunkt, wenn sich der Versicherungsnehmer bei entstandenen Schäden vor einem finanziellen Risiko schützen möchte, welche nicht selten in den wirtschaftlichen Ruin führen kann.
Außerdem verlangen Banken und Kreditinstitute häufig bei der Vergabe eines Baudarlehens den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung, damit sie das eigene Risiko reduzieren können. Grundsätzlich gehört zum Leistungsumfang einer Gebäudeversicherung die Kostenübernahme von Schäden, welche durch Feuer, Wasser, Hagel oder Sturm entstehen. Zusätzlich kann die Versicherung auch die Regulierung von Kosten übernehmen, die mit Aufräumarbeiten, dem Entsorgen von Sondermüll und Sachverständigen verbunden sind. Sollte infolge eines Schadens das Haus unbewohnbar sein, so werden von der Versicherung auch die Kosten eines vorübergehenden Auszugs und die Kosten einer Ersatzunterkunft übernommen.
Neben den eigentlichen Risiken kann der Versicherungsnehmer auch die Elementarschäden in den Versicherungsschutz einschließen lassen. Hierzu gehören unter anderem Schäden, die durch Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche oder Überschwemmungen entstehen können. Verfügt der Versicherungsnehmer über große Glasfronten, wertvolle Vitrinen oder auch Aquarien, so ist der zusätzliche Einschluss einer Glasversicherung in die Wohngebäudeversicherung sinnvoll.
Vor dem Abschluss einer Gebäudeversicherung sollte sich der Interessierte genau über die verschiedenen Angebote informieren und diese auch gut miteinander vergleichen. Nur dann kann er sicher sein, dass er auch ein Angebot findet, welches seinen eigenen Ansprüchen und Bedürfnissen gerecht wird.