Kfz Versicherung wechseln
Haben Sie Ihr Auto bereits versichert, der Vertrag läuft noch, aber durch einen Tarifvergleich einen für Sie günstigeren Anbieter gefunden? Dann scheuen Sie sich nicht und machen Sie sich Gedanken, ob es nicht sinnvoller wäre, die Kfz-Versicherung einfach zu wechseln. Denn ein Wechsel lohnt sich fast immer. Durch die enormen Preiskämpfe der Anbieter ist es möglich, sich eine Menge Geld zu sparen. Sie können unter folgenden Voraussetzungen Ihre bisherige Kfz-Versicherung wechseln und Ihr Fahrzeug bei dem günstigeren Anbieter versichern lassen. Doch beim Vergleich gilt es auch das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen genau zu lesen.
Sie kündigen Ihre bestehende Kfz-Versicherung fristgerecht, d. h. immer zum Ablauf des Versicherungsjahres. Dies ist in den meisten Versicherungsverträgen der 31.12. Hier ist eine Frist von einem Monat zu beachten. Daher sollte das formlose Schreiben bis zum 30.11. bei dem jeweiligen Versicherer vorliegen. Oder Sie nutzen für den Wechsel das Ihnen zustehende Sonderkündigungsrecht. Dies haben Sie z. B. wenn eine Tariferhöhung angekündigt wird. Das gleiche gilt für die Änderung von Typen- und Regionalklassen. Dieses Sonderkündigungsrecht beginnt mit dem Zugang der Mitteilung an Sie und dauert einen Monat.
Eine weitere Möglichkeit, die Kfz Versicherung zu wechseln, ist dann gegeben, wenn das Fahrzeug gewechselt wird oder Sie es neu zulassen. D. h., das Fahrzeug wird erstmals auf Ihren eigenen Namen zugelassen. In diesem Fall dürfen Sie sofort und ohne Einhaltung irgendwelcher Kündigungsfristen ihre bestehende Kfz Versicherung wechseln. Sollte sich ein Schadensfall ereignet haben, ist der Wechsel innerhalb einer Frist von einem Monat nach der kompletten Schadensabwicklung ebenfalls problemlos möglich.