Die 1 Euro GmbH
Zweck des Gesetzgebers ist es den Gründungswilligen diesen Punkt einfacher zu gestalten. Die angestrebte Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sollte mit 1'nem € realisierbar sein. Bis vor Kurzem bedurfte es für die GmbH-Gründung ein Stammkapital von mindestens 25t €. Wie das Handelsblatt meldete besteht Einigkeit zwischen den Gruppen der Regierung und eine dahin gehende Gesetzesänderung soll im Kabinett beschlossen werden. Die in der BRD vorherrschend genutzte GmbH soll versus der britischen Limited attraktiver gemacht werden. Der Grund für die Gesetzesreformierung das Stammkapital auf 1nen Euro zu reduzieren ist der die geringe Anzahl der Unternehmensgründungen. Durch die Änderung des Gesetzes für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung möchte die Bundesregierung dem geringen Interesse entgegen wirken. Weiterhin zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird es die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft geben. Mit einem Firmenkapital von einem € besteht ab Anfang 2008 die Gelegenheit eine Existenzgründung wie die erwähnten von der Haftung beschränkten 1 € Gesellschaft mit beschränkter Haftung durchzuführen. Die Eröffnung der Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll ansprechender umgesetzt werden. Rechtlicher Hintergrund für die neue Mini-GmbH (1 Euro GmbH) wurden im Modernisierungsgesetz des Rechtes für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und zur Missbrauchsbekämfung (MoMiG) festgehalten. Der offzielle Name dafür ist "haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft". Besonderes Merkmal der neuen Unternehmensform ist, denn die Anteile an der Firma können ab einem € in Teile gestückelt werden. Etwaige Mustersatzung kann ohne vom Notar beglaubigte benutzt werden. Durch das und dem möglichen Eintrag in das Register der Handelskammer kann die Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Gründungsdauer verkürzt werden. Das zu entrichtende Geld ist cash zu zahlen, also ohne Einlage der Sachen. Die Zahl der Existenzwilligen ist auf 3 beschränkt, auch sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Gesellschafter in der Gesellschafterliste vermerkt. Als Sicherheit sind auf 25/100 des Gewinnes eines Jahres anzulegen, bis ein Firmenkapital von 10.000 € gespart ist. Das ist genauso hoch wie das Stammkapital der normalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Firmieren muss die Gesellschaft mit dem Kürzel UG. Das Kürzel hat auch einige Nachteile, es verdeutlicht dem Vertragspartner, welcher sich mit der neuen Unternehmensform auskennt, dass dieser GmbH das Kapitalstamm in Höhe von 10.000 € fehlt. Im Übrigen untersteht die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) den selben Gesetzen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Einerseits steht die Mini-GmbH unter der absoluten Überwachung durch die Finanzverwaltung, anderseits hat sie ebenso Vorzüge für Gründer einer Existenz. Es ist nicht nur für den deutschen Staat von Vorteil, falls durch die Mini-GmbH, die zahkreiche Auswanderung von Unternehmen und ihren Produktionsstätten in das englische Recht, mit dem Namen Limited, sowie die Amoral hinsichlich von „Briefkastenfirmen" gebremst wird. Ein wichtiger Punkt ist, dass der der Gesellschaft, den Sitz der Firma in UK mehr nachweisen muss und der der Papierkram in England mit den englischen Finanzverwaltung nicht mehr gemacht werden muss. Ein zusätzlicher Pluspunkt für eventuelle Gläubiger der Mini-GmbH ist, dass sie sich nicht fürchten müssen, dass ihr Geld im Ausland verschwindet. Unternehmer und Kunden werden künftig nur Vorteile haben von der Unternehmergesellschaft.