Arbeitsrecht soll den Arbeitnehmer schützen

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Montag, 15. März 2010

Wenn man in einem Duden der modernen deutschen Rechtsprechung nachliest, dann bezeichnet der Begriff Arbeitsrecht die Summe aller Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Also regelt das Arbeitsrecht all die Dinge, die den abhängigen, unselbstständigen Arbeitnehmer betreffen oder betreffen könnten. Für den Arbeitnehmer ist das wichtigste Geschäft der Abschluss eines guten Arbeitsvertrages, dieser im besten Falle unbefristet. Heutzutage ist dies ein eher seltenes Ereignis und die Mehrheit der Arbeitenden hangelt sich von Minijob über Kurzarbeit zu freiberuflichen Nebentätigkeiten. Außer letzteren sind aber auch all diese Beschäftigungsarten im Arbeitsrecht geregelt. Ursprünglich ist das Arbeitsrecht entstanden um den Arbeitnehmer vor Ausbeutung oder ungerechter Behandlung seitens des Arbeitgebers zu schützen. Im Arbeitsrecht und den diesbezüglich auflaufenden Gerichtsverfahren am Arbeitsgericht geht es auch heute noch hauptsächlich um Kündigungsschutz bzw. ungerechtfertigte Kündigungen, ausbleibende Lohnzahlungen oder geschuldete Restforderungen oder auch Auseinandersetzungen über die Höhe der Abfindung, die ein Arbeitgeber bei Kündigung eines Arbeitnehmers an diesen zu entrichten hat. In jeder Stadt finden sich speziell auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte und, wie schon erwähnt, gibt es für diese Art Prozesse auch eigene Gerichte. Hier gelten zum Teil andere Regeln als andernorts. Beispielsweise muss in einem Arbeitsgerichtsprozess jede Partei ihre Kosten, inkl. Rechtsanwälte und Gerichtskosten, in jedem Fall selber tragen. Dies ist ein häufiger Grund für Arbeitnehmer mit einer gerade erhaltenen Kündigung den Weg zum Anwalt nicht zu suchen, denn selbst im Fall des Siege vor Gericht bleiben sie auf hohen Kosten sitzen. Ohne einen neuen Job sind diese meistens nicht so einfach zu bezahlen. In so einem Fall kann eine Rechtsschutzversicherung von Vorteil sein. Für Geringverdiener ohne Vermögen gibt es außerdem die Möglichkeit einer Übernahme der Kosten durch den Staat. Neben diesen typischen Themen des Arbeitsrechts fallen natürlich auch Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz unter das Arbeitsrecht. Bei einer Weiterbeschäftigung im Betrieb ist allerdings jeder gerichtliche Vorgang eine sehr belastende Angelegenheit.

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