PC-Überwachung: Keylogger

liebermann
Computer
Freitag, 23. April 2010

Ein Keylogger dient der Überwachung eines PCs. Sämtliche Eingaben über die Tastatur können vom Keylogger gespeichert werden und so jede Aktivität am Computer rekonstruiert werden. Der Keylogger kann dabei eine Software sein, die auf dem zu überwachenden Computer installiert wird, oder aber eine Hardware, also ein Gerät, das zwischen Tastatur und Rechner geschaltet wird. Da sich ein Software-Keylogger, wie zum Beispiel der von ALONMA®, direkt ins Betriebssystem einschaltet, bemerkt der Nutzer des PCs nicht, dass er überwacht wird.

Zum Einsatz von Keyloggern

Mithilfe eines Keyloggers kann man beispielsweise die Internetaktivitäten des eigenen Kindes kontrollieren. Zudem kann man überprüfen, ob der eigene PC von anderen Personen benutzt wird. Arbeitgeber können mit einem Keylogger theoretisch kontrollieren, ob Mitarbeiter während der Arbeitszeit privaten Aktivitäten nachgehen. Vor dem Einsatz eines Keyloggers sollte man sich jedoch gründlich über die rechtlichen Grenzen informieren. Es ist strafbar, einen Keylogger bei einem fremden Computer ohne Wissen des Besitzers einzusetzen. Recht ausführlich weist darauf auch ALONMA® hin.

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