Handelsgesetz und Frachtrecht
Heute ist das Frachtrecht in Deutschland Bestandteil des Handelsgesetzes und besteht in seiner aktuellen Fassung seit dem 12. Juli 2006. Grundlegend für das Logistikrecht ist die Tatsache, dass ein Frachtführer oder Spediteur ein Frachtgut von einem Absender übernimmt. Dieses Gut wird dann gegen eine gewisse Gebühr zum Empfänger transportiert. Grundlegend ist das Frachtrecht auch für die Beziehung zwischen Absender und Frachtführer, denn darin sind alle Regeln und Pflichten der Beteiligten genau aufgeführt. Ein interessanter Aspekt ist, dass nicht alles durch das im Handelsgesetz verankerte Frachtrecht geregelt wird. Es gibt drei Ausnahmen, die die deutsche Regierung im Bezug auf das internationale Frachtrecht erlassen hat, um den grenzübergreifenden Transport zu vereinfachen beziehungsweise um die Kompatibilität mit den Frachtrechtgesetzten anderer Länder zu gewährleisten. Die drei ausnahmen betreffen den Luft-, Eisenbahn- und Straßengüterverkehr der sich nicht ausschließlich innerhalb eines Landes abspielt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unterscheidung zwischen einem Frachtführer und einem Spediteur, denn der eine ist für die Beförderung der Fracht zuständig und der andere ist lediglich für die Bereitstellung des Transportmittels zuständig. So stellt also der Spediteur zum Beispiel einen Gefahrgut LKW in dem der Frachtführer dann Säure transportieren könnte. Ein Frachtvertrag kommt zwischen den Parteien dann zustande, wenn beide sich einig sind und bedarf keiner speziellen Form. Ein Frachtbrief ist nicht zwingend erforderlich, wird jedoch ausgestellt, wenn der Frachtführer es wünscht. Aufgrund der speziellen und detaillierten Regelungen im Fracht- und Transportrecht gibt es Anwaltskanzleien, die sich ausschließlich mit dem Handels- und so auch dem Logistikrecht beschäftigen, um ihren Mandanten mit Wissen und Kompetenz zur Seite zu stehen.