Die Privaten Krankenversicherungen und die Besonderheiten eines Barkredits
Die privat Krankenversicherten, also die besser verdienenden Menschen in Deutschland, profitieren seit dem Regierungswechsel in Verbindung mit dem 01.Januar 2010 vom sogenannten Bürgerentlastungsgesetz. Waren in den vergangenen Jahren nur rund 20 % und später 50 % des jährlichen Betrages für die Private Krankenversicherung, den diese Leute absetzen konnten, so können sie seit dem Jahreswechsel davon profitieren, dass sie künftig 80 % ihrer Beiträge steuerlich absetzen können. Das gleiche gilt bei den Selbstständigen, die bislang auch nur 50 % ihrer jährlichen Beiträge zur PKV absetzen konnten.
Allerdings hat das neue Jahr auch noch eine andere Änderung gebracht, und zwar betrifft es die Einkommensgrenze. Diese wurde zum 01. Januar 2010 in Kraft gesetzt und besagt, dass das jährliche Einkommen mindestens 49.950,- Euro betragen muss, um sich privat krankenversichern zu lassen. Dies bedeutet, dass das monatliche Einkommen jetzt regelmäßig 4.162,50 Euro betragen muss. Davon ausgenommen sind nach wie vor Selbstständige und Freiberufler. Allerdings erhöht sich dabei auch der maximale Arbeitgeberzuschuss um monatlich 5,25 Euro auf insgesamt 262,50 Euro.
Wer kurzfristig einen Barkredit benötigt, sollte mit seiner Hausbank sprechen, ob er die Möglichkeit hierfür hat. In den meisten Fällen wird solch ein Kredit vom Geldinstitut ohne besondere Anfrage gewährt, bei einigen Banken wird diese Möglichkeit zur kurzfristigen Überziehung nach einer gewissen Beobachtungszeit automatisch gewährt und erscheint auf dem Kontoauszug als zur Verfügung stehender Dispositionskredit. Dieser sollte ausschließlich für die kurzfristige Überziehung des Kontos dienen, denn die Zinsen für den sogenannten Dispo liegen weitaus höher als bei einem regulären Kredit.
Für den Fall eines Umzugs aus der Gegend und einem damit verbundenen Wechsel der Bank sollte man bereits im Vorfeld ein Gespräch mit der Bank über die Rückzahlungsmodalitäten vereinbaren. Hierbei muss abgeklärt werden, ob das Geldinstitut den Barkredit in einer Summe zurückfordert oder ob sie sich auf die Möglichkeiten von regelmäßigen monatlichen Ratenzahlungen einlässt.